Regionalbudget für Kleinprojekte

Variante 2

Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Im Planungsausschuss für Agrar- und Küstenschutz wurde am 27. November 2018 das Regionalbudget in die Förderungsgrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) beschlossen.
Mit dem Regionalbudget sollen Kleinprojekte bis maximal 20.000,- € (netto) Gesamtkosten unterstützt werden, die der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen.

Bund und Land stellen den LEADER-Vereinen in Baden-Württemberg jährlich (seit 2019) 180.000,- € Budget zur Verfügung. Zusätzlich werden 10% durch die beiden Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis und Main-Tauber-Kreis kofinanziert, was den jährlich zur Verfügung stehenden Fördertopf von 200.000,- € ergibt.

Zum aktuellen Projektaufruf geht es hier entlang. Die Pressemitteilung zum aktuellen Projektaufruf ist hier zu finden.


Förderfähig sind grundsätzlich nur investive Maßnahmen folgender Ziffern des GAK-Rahmenplans, Förderbereich 1 "Integrierte Ländliche Entwicklung":

  • Dorfentwicklung: Zuwendungsfähig sind alle Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und so zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung beitragen.
  • Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und touristischer Einrichtungen.
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung: Förderfähig sind Vorhaben, die der Grundversorgung dienen. Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. €.
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 2.000,- €. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.

Die Projekte werden anhand eines transparenten, demokratischen Verfahrens in Anlehnung an das Regionale Entwicklungskonzept der LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt. Die zugrundeliegenden Projektauswahlkriterien wurden im Dezember 2022 neu festgelegt.

Folgende Auflistung soll zudem Anreize/Impulse für Kleinprojekte geben und ist als nicht abschließend zu betrachten:
R
egionale Identität schaffen
Ehrenamtskultur insbesondere bei jungen Menschen fördern
Gemeinschaftssinn stärken
Im Sinne des Gemeinwohls handeln
Ortstypische Kultur bewahren
Nachhaltigkeit durch bevorzugte Nutzung erneuerbarer Energien begünstigen
Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort stärken
Leistungsfähige Wirtschaftskraft in der Region vorantreiben
Barriere-Hürden abbauen und Teilhabe für Alle schaffen
Umsetzung von regionalen Unternehmen/Firmen stärken
Dorftreffpunkte für Jung und Alt schaffen
Grundversorgung sicherstellen/verbessern
Erhalt der standorttypischen Flora und Fauna
Touristisches Angebot weiterausbauen

Weitere Informatioen finden Sie auf einen Blick im Merkblatt Regionalbudget. Bei weiteren Fragen rund um das Regionalbudget wenden Sie sich an das Regionalmanagement. Gerne erhalten Sie dort weitere Dokumente zur Vorbereitung eines möglichen Projektantrags.