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 LEADER Badisch-Franken startet mit zwei Projektaufrufen ins Neue Jahr

 

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis, 08.01.2021

Projektanträge können bis zum 02. März in der LEADER-Geschäftsstelle des Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. eingereicht werden.LEADER LRP Projekt Klein

Gleich mit zwei parallel laufenden Projektaufrufen startet die LEADER Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. in das Jahr 2021. Es handelt sich zum einem um einen LEADER-Projektaufruf, der Projektideen aus dem Landschafts- und Naturschutzbereich sowie unter Vorbehalt der Mittelzuweisung auch Kulturprojekte privater Antragsteller im Blick hat. Darüber hinaus startet der Projektaufruf zum Regionalbudget 2021.

 Alle Projektvorhaben müssen sich dabei mindestens in einem der definierten Handlungsfelder aus dem Regionalen Entwicklungskonzept zuordnen lassen.

Anträge aus beiden Projektaufrufen können bis zum 02. März 2021 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Auswahlentscheidungen der bis zum Stichtag eingegangenen Projektvorhaben finden voraussichtlich am 30.März 2021 statt. Hierbei werden die Projektanträge nach objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen.

Weitere LEADER-Mittel in 21 und 22 durch Übergangsverordnung - Aufruf zur Einreichung von Naturschutz - sowie Kunst- und Kulturprojekten gestartet

Im Rahmen einer Übergangsverordnung erhalten die LEADER-Regionen in Baden-Württemberg für die Jahre 2021 und 2022 noch einmal neue Fördermittel. Zunächst werden Fördermittel im Bereich Naturschutz- sowie Kunst- und Kulturprojekte zur Verfügung gestellt.  Für Naturschutzprojekte gelten die Vorschriften der Landschaftspflegerichtlinie (LPR). Antragsteller können Fördersätze von bis zu 95 % erhalten. Vorhaben wie z.B. Biotopgestaltungen oder -neuanlagen, Artenschutzmaßnahmen oder Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und zur Erhaltung der Kulturlandschaft können hier gefördert werden. LEADER Badisch-Franken hat bereits ein LPR-Projekt gefördert. Unterstützt wurde ein Grünsfelder Schäfer, der mit dem Zuschuss die wichtige Kulturlandschaftspflegearbeit mit seinen Schafen fortführen konnte. In diesem Bereich stehen nun 150.000 € Fördermittel zur Verfügung.

Weitere zahlreiche Fördermöglichkeiten von privaten Vorhaben im nicht-investiven Bereich bestehen im Modul „Kunst & Kultur“. Kulturtage, Theater-, Tanz- und Musicalproduktionen oder die Professionalisierung von Kultureinrichtungen und die Netzwerkbildung stehen hier im Fokus und werden mit einem Fördersatz von 50 % unterstützt. So wurde mit LEADER bereits ein HipHop-Festival in Buchen und ein Kleinkunsttheater in Walldürn unterstützt. Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuweisung stehen für dieses Modul 10.000 € zur Verfügung. In beiden Bereichen sollten die Projekte in 2021 zur Umsetzung kommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in diesen Modulen förderfähigen Projekte nur vorbehaltlich der zur Verfügungstellung der notwendigen Zuschussmittel beschlossen werden können. I

 

Regionalbudget-Aufruf 2021 gestartet - 200.000 € für Kleinprojekte

Neben dem LEADER-Förderprogramm hat die LEADER-Aktionsgruppe seit 2019 die Möglichkeit mit dem Förderinstrument Regionalbudget für Kleinprojekte auch kleinere Vorhaben zu fördern. So können sich u.a. Vereine, Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Kommunen mit Projekten bis 20.000 € Nettokosten um einen Zuschuss von 80 % bewerben. Die LEADER-Aktionsgruppe möchte mit dem Regionalbudget insbesondere Projekte fördern, die die Grund- und Nahversorgung, die Dorfentwicklung und das ehrenamtliche Engagement widerspiegeln. Diese Kleinprojekte sollen die Lebensqualität vor Ort verbessern, eine stärkere Identifikation und Heimatverbundenheit erzeugen und so die Region Badisch-Franken noch lebenswerter gestalten. Hierbei sind Neuanschaffungen und kleine bauliche Maßnahmen möglich. Ersatzbeschaffungen, Sanierungsmaßnahmen und Reparaturen sind nicht förderfähig. Das Projekt muss innerhalb des Budgetjahres 2021 zur Umsetzung kommen.

Jetzt Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen und Zuschüsse sichern

Zur Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit sowie Information und Antragseinreichung ist ein beratendes Erstgespräch mit dem Regionalmanagement zu führen. Interessierten Projektträgern wird daher dringend empfohlen, sich mit der LEADER-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da!

Zu Ihren Ansprechpartnern in der Geschäftsstelle:

EU Emblem mit Foerderspruch
 
Land Baden Wuerttemberg MLR