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Chance für die Region - Jetzt noch LEADER-Fördermittel abgreifen

 

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis, 29.05.2020
Letzte Chance auf Fördermittel - 500.000 € warten auf innovative Projekte

 

Der LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V sucht aktuell umsetzungsreife Projekte. 500.000 € EU-Fördermittel stehen dafür zur Verfügung.

 

Endspurt mit großem Geldsegen für LEADER Badisch-Franken

Die aktuelle LEADER-Förderperiode 2014-2020 neigt sich dem Ende zu. Anfang Mai kam nun die frohe Botschaft aus dem Ministerium, dass der LEADER-Region noch einmal mindestens 500.000 € Fördermittel für Projekte bereit gestellt werden. „Damit haben wir nun kurz vor Schluss noch einmal die Gelegenheit viele tolle LEADER-Projekte zu unterstützen“, erläutert der 1. Vorsitzende Alfred Beetz.

 Projekte für die Entwicklung der Region sind gefragt

Gefördert werden können Projekte bis maximal 600 000 Euro Gesamtkosten, die der Dorferneuerung und Dorfentwicklung dienen, den Tourismus fördern, Arbeitsplätze schaffen oder einen Beitrag zu regionalen Produkten oder der Nah- und Grundversorgung leisten. Zudem können auch kommunale Vorhaben eingereicht werden. „Die Neugestaltung von Gemeinschaftseinrichtungen und Dorfplätzen, der Um- und Ausbau von z.B. Gaststätten, die Einrichtung von Freizeitmöglichkeiten und die Vermarktung von regionaltypischen Produkten, sind nur einige der vielfältigen Möglichkeiten, die über LEADER Förderung finden können. Wichtig ist, dass jeweils ein Mehrwert für die LEADER-Region entsteht. So sind Ersatzbeschaffungen und Sanierungsmaßnahmen nicht förderfähig.

Kommunen, Vereine, Verbände als auch Unternehmen und Einzelpersonen können Anträge stellen. Neben den bereits bekannten Voraussetzungen wie z.B. Umsetzung im Aktionsgebiet, Zuordnung zu mindestens einem der 5 Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Badisch-Franken steht insbesondere nun auch die Umsetzungsreife im Vordergrund.

 Einreichung von umsetzungsreifen Projekten noch möglich

„Wir können nur Projektanträge annehmen, die kurzfristig umsetzungsfähig sind“, erklärt 1. Vorsitzender Beetz. „Dies bedeutet, dass beispielsweise Genehmigungen bereits vorliegen bzw. kurzfristig erlangt werden und auch die Angebote zeitnah vorgelegt werden können“, so Beetz. Denn spätestens drei Monate nach der Entscheidung des Auswahlgremiums ist ein Antrag auf Bewilligung bei der jeweiligen Bewilligungsstelle vorzulegen. Bis vorerst 08. Juni können sich Interessenten mit konkreten Projektvorhaben bei der Geschäftsstelle melden und Anträge einreichen. Die erste Kontaktaufnahme sowie die Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee sollte bereits im Vorfeld erfolgt sein. Die Geschäftsstelle ist bei der Antragstellung und Ausarbeitung der Projektvorhaben gerne behilflich. Die Projekte werden dann voraussichtlich Ende Juni durch den Auswahlausschuss nach festgelegten Kriterien bewertet und ausgewählt.

Nach dieser Auswahlrunde wird es zudem voraussichtlich noch möglich sein in monatlich stattfindenden LEADER-Fördermittelausschüttungen Gelder abzugreifen. Eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle wird empfohlen.

 

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Zu Ihren Ansprechpartnern in der Geschäftsstelle:

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