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9. Projektaufruf gestartet: "Sie haben die Idee - wir kennen den Weg zur Förderung"

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis, 24.04.2019

Bis zum 26. Juli können innovative Vorhaben in der LEADER-Aktueller Projektfortschritt LEADER Badisch FrankenGeschäftsstelle eingereicht werden. Das ausgelobte Budget beläuft sich auf 448.000 € zuzüglich der zur Verfügung stehenden Landesmittel. Der Auswahltermin über die eingereichten Projekte ist voraussichtlich Mitte September 2019. Alle Handlungsfelder sowie alle Module sind in diesem Aufruf miteinbezogen.

Zum Start des 9. Projektaufrufs steht das Regionalmanagement von LEADER Badisch-Franken Rede und Antwort:
Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können von Privatpersonen, Vereinen, Kommunen und auch von Unternehmen, die nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, gestellt werden. Voraussetzung einer Förderung ist, dass nur Vorhaben, die innerhalb der LEADER-Kulisse Badisch-Frankens liegen beziehungsweise hauptsächlich dieser Region dienen, gefördert werden können.

Was kann gefördert werden?

07 Uebergabe LEADER Plakette nach FertigstellungDas Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg LEADER unterstützt innovative Vorhaben, die der ländlichen Region zu einer selbstbestimmten Entwicklung verhelfen. Um den Auswirkungen des demographischen Wandels und der Strukturschwäche in der Region entgegenzuwirken, hat die LEADER-Region Badisch-Franken Ziele definiert, die den Entwicklungsbedarf in der Region widerspiegeln und daraus fünf Handlungsfelder festgelegt. So werden zum Beispiel Projekte, die die Grund- und Nahversorgung sichern, bezuschusst. Ein Beispiel ist dazu das LEADER-Projekt „Frischemarkt Landwehr“ in Wittighausen. Weiter fallen in die Kategorie „Grund- und Nahversorgung“ Einrichtungen wie Gaststätten oder ein Friseurgeschäft. Darüber hinaus möchte Badisch-Franken insbesondere Frauen fördern, sei es bei einer Existenzgründung- oder festigung und durch Vorhaben, die speziell für Frauen konzipiert sind. „Lebenswerte Dörfer durch Innenentwicklung“ ist ein weiteres Feld, das LEADER Badisch-Franken unterstützt. Der Ausbau der Barrierefreiheit und eine Teilhabe für Alle sind dort bedeutende Punkte. Ein weiteres Feld ist die Schaffung von sozialen und neuen kulturellen Angeboten. Darunter fallen u.a. Initiativen, die das Engagement und Ehrenamt fördern und dadurch zur Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande beitragen. Die Förderung eines nachhaltigen Tourismus und die Positionierung einer Genussregion sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region sind weitere Aspekte eines der festgelegten Handlungsfelder. Auch im Bereich Naturschutz können im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie Projekte, die zum Beispiel zum Erhalt der Kulturlandschaft beitragen, gefördert werden. Inhalte, die über LEADER Förderung finden können,  reichen von Baumaßnahmen, Anschaffung von Gegenständen bis zur Bekanntmachung des Projekts zum Beispiel durch Werbemittel und der Erstellung einer Homepage. Das Projektvorhaben muss dabei mindestens eines der Handlungsfelder tangieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass lediglich Projekte eingereicht werden können, mit denen noch nicht begonnen wurde. Die Umsetzung des Projekts erfolgt erst, wenn dem Antragstellenden ein positiver Beschluss des Auswahlgremiums sowie ein positiver Bewilligungsbescheid der Bewilligungsstelle vorliegen. Insgesamt wurden bisher 37 Projekte durch den Auswahlausschuss, das Entscheidungsgremium des Vereins, das die eingereichten Projekte nach festgesetzten Kriterien bewertet, auf den Weg gebracht. Eine Übersicht der vielfältigen Projekte ist auf der Homepage der Aktionsgruppe einsehbar.

Wie hoch kann eine Förderung ausfallen und wann erfolgt die Auszahlung des Geldes?

Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben eines Projekts beträgt 600.000 € (Netto). Die Mindestfördersumme eines Projekts liegt bei 5.000 €. Wie hoch die jeweilige Förderung ist, richtet sich nach der Art des Projekts. Je nachdem werden die Projekte in Module und weiter in bestimmte Ziffern in der Fördersatztabelle zugeordnet. So entstehen Fördersätze von 25% bis 95%. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach der Umsetzung des Projekts. Dies bedeutet, dass die Kosten zunächst vom Antragsteller vollständig vorfinanziert werden müssen.

Wann kann ein Projektvorhaben eingereicht werden?Gebietskulisse B F neu

Ein Projektvorhaben kann innerhalb eines Projektaufrufs eingereicht werden. Der aktuelle Aufruf endet mit dem Stichtag 26. Juli 2019. Zur Abklärung der allgemeinen Förderfähigkeit ist es notwendig vorher Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen und die Projektidee zu besprechen. Spätestens bis zum Stichtag muss das Projektvorhaben mit allen notwendigen Unterlagen, wie u.a. ein Kostenplan des Projekts, eingereicht sein.

Die aktuelle Förderperiode neigt sich dem Ende zu. Vorerst kann der Auswahlausschuss voraussichtlich nur noch bis Ende 2019 Projekte beschließen. Interessierte Projektträger sollten deshalb zeitnah mit der Geschäftsstelle in Kontakt treten. Auf dem Weg zur LEADER-Förderung unterstützt und berät das Regionalmanagement ganz nach dem Motto „Sie haben die Idee-wir kennen den Weg zur Förderung“.

Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da!

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Zu Ihren Ansprechpartnern in der Geschäftsstelle:

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Land Baden Wuerttemberg MLR